Kontakt
Wir sind gern für Sie da!
Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 8 - 16 Uhr, Fr.: 8 - 12 Uhr
Ihre Ansprechpartner:
- Zentrale in Peine (Horst 6, 31226 Peine)
Tel. +49 5171 956-0
Fax +49 5171 956-152
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(für Kundenservice-Anfragen nutzen Sie bitte den unten stehenden Link Kundenservice oder die digitalen Formulare)
Für Fragen rund um den Kundenservice nutzen Sie bitte unsere digitalen Formulare (nicht die allgemeine E-Mail) - dann können wir Ihr Anliegen schneller passgenau bearbeiten. - Störungsnummer (24 Stunden besetzt - für technische Störungen der Trinkwasserversorgung oder Abwasserreinigung)
Tel. +49 5171 956-199
- Kundenservice
für Ihre Anfragen zur Abrechnung, zum Abschlag, zu Zählerständen usw.
Tel. +49 5171 956-280 (telefonische Sprechzeiten Mo.-Fr. 8-12 Uhr)
Rund um die Uhr stehen Ihnen unsere digitalen Angebote und Formulare zur Verfügung - dort ist auch ein Kontaktformular direkt zum Kundenservice für Sie.
- Forderungsmanagement
für Ihre Fragen zu Mahnungen oder Sperrankündigungen
Tel. +49 5171 956-285 (telefonische Sprechzeiten Mo.-Fr. 8-12 Uhr)
- Hausanschluss
Technische Beratung: Tel. +49 5171 956-102 oder -103
Abrechnung & Beiträge sowie Baukostenzuschüsse (BKZ): Tel. +49 5171 956-241
- Löschwasser-Auskünfte und weitere Anfragen für Träger öffentlicher Belange
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Damit wir Ihre Löschwasser-Auskunft bearbeiten können, benötigen wir bitte wahlweise eine dieser Informationskombinationen zur Lage des Objekts:- die vollständige postalische Anschrift (Ort, Straße, Hausnummer) oder
- vollständige Katasterangaben zum betreffenden Flurstück (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder
- einen Lageplan (mit Flurstücksgrenzen - Satelliten- oder Luftbilder reichen leider dafür nicht aus) mit Markierung des von Ihnen gewünschten Auskunftsbereichs.
Bitte nennen Sie uns die entsprechenden Angaben eines dieser Aufzählungspunkte in Ihrer E-Mail-Anfrage, danke!
- Planauskunft
Sie benötigen eine Planauskunft? Beantragen Sie diese gern über das
digitale Formular Planauskunft oder über die pdf-Datei Planauskunft-Antrag.
Mit Einführung des öffentlich-rechtlichen Gebührenrechts ab 01.01.2023 sind Planauskünfte kostenpflichtig (Befreiungsgründe s. § 5 der jeweiligen Verwaltungskostensatzung). Deshalb kann eine Planauskunft nur noch schriftlich per E-Mail beantragt werden. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand der jeweiligen Aufgabe und der Übermittlungsform (digital oder als Planausdruck). Die jeweiligen Verwaltungskostensatzungen zeigen den möglichen Kostenumfang (ab 30,00 € aufwärts) auf. Diese Satzungen sehen Sie hier im Bereich Service/Vertragsbedingungen-Formulare.
Sollten Sie weitere Auskünfte aus dem Bereich der Planauskunft benötigen, senden Sie gern eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.