Kontakt
Wir sind gern für Sie da!
Öffnungszeiten unserer Hauptverwaltung: Mo. - Do.: 8 - 16 Uhr, Fr.: 8 - 12 Uhr
Sprechzeiten Kundenservice (telefonisch & persönlich): Mo. - Fr. vormittags zwischen 8 und 12 Uhr
Ihre Ansprechpartner:
- Zentrale in Peine (Horst 6, 31226 Peine)
Tel. +49 5171 956-0
Fax +49 5171 956-152
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(für Kundenservice-Anfragen nutzen Sie bitte den unten stehenden Link Kundenservice oder die digitalen Formulare)
Für Fragen rund um den Kundenservice nutzen Sie bitte unsere digitalen Formulare (nicht die allgemeine E-Mail) - dann können wir Ihr Anliegen schneller passgenau bearbeiten. - Störungsnummer (24 Stunden besetzt - für technische Störungen der Trinkwasserversorgung oder Abwasserreinigung)
Tel. +49 5171 956-199
- Kundenservice
für Ihre Anfragen zur Abrechnung, zum Abschlag, zu Zählerständen usw.
Tel. +49 5171 956-280 (telefonische und persönliche Sprechzeiten Mo.-Fr. 8-12 Uhr)
Ab dem 16. April 2026 ist unter unserer Kundenservicenummer -280 unsere digitale Kollegin Marina Ihre erste Ansprechperson. Unser Voice-Bot kann Ihre Zählerstände aufnehmen, Ihre Anfragen prüfen und Ihr Anliegen bei Bedarf an die anderen Kolleginnen und Kollegen im Kundenservice weiterleiten. Dabei arbeitet die KI-unterstützte digitale Kollegin selbstverständlich DSGVO-konform.
Rund um die Uhr stehen Ihnen unsere digitalen Angebote und Formulare zur Verfügung - dort ist auch ein Kontaktformular direkt zum Kundenservice für Sie.
- Forderungsmanagement
für Ihre Fragen zu Zahlungserinnerungen oder Sperrankündigungen
Tel. +49 5171 956-285 (telefonische und persönliche Sprechzeiten Mo.-Fr. 8-12 Uhr)
- Hausanschluss
Technische Beratung: Tel. +49 5171 956-103 oder -130 oder -160
Abrechnung & Beiträge sowie Baukostenzuschüsse (BKZ): Tel. +49 5171 956-241
- Löschwasser-Auskünfte und weitere Anfragen für Träger öffentlicher Belange
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Damit wir Ihre Löschwasser-Auskunft bearbeiten können, benötigen wir bitte wahlweise eine dieser Informationskombinationen zur Lage des Objekts:- die vollständige postalische Anschrift (Ort, Straße, Hausnummer) oder
- vollständige Katasterangaben zum betreffenden Flurstück (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder
- einen Lageplan (mit Flurstücksgrenzen - Satelliten- oder Luftbilder reichen leider dafür nicht aus) mit Markierung des von Ihnen gewünschten Auskunftsbereichs.
Bitte nennen Sie uns die entsprechenden Angaben eines dieser Aufzählungspunkte in Ihrer E-Mail-Anfrage, danke!
- Planauskunft
Sie benötigen eine Planauskunft?
Kostenfrei und fast rund um die Uhr können Sie eine Planauskunft in unserem Online-Planauskunft-Portal selbst erstellen: Dazu müssen Sie sich einmal im System registrieren. Nach der Freischaltung durch uns können Sie Ihre Planansicht aufrufen und eine pdf-Datei erzeugen.
Hier geht's zu unserer kostenfreien Online-Planauskunft
Sie möchten die Planauskunft nicht selbst in unserem Portal erstellen, sondern von unseren Mitarbeitenden? Dann beantragen Sie diese kostenpflichtige Leistung auch gern über das digitale Formular Planauskunft oder über die pdf-Datei Planauskunft-Antrag.
Mit Einführung des öffentlich-rechtlichen Gebührenrechts ab 01.01.2023 sind Planauskünfte kostenpflichtig (Befreiungsgründe s. § 5 der jeweiligen Verwaltungskostensatzung), die nicht über unser Online-Planauskunftstportal erstellt, sondern von unseren Mitarbeitenden erzeugt werden. Deshalb kann eine Planauskunft nur noch schriftlich per E-Mail beantragt werden. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand der jeweiligen Aufgabe und der Übermittlungsform (digital oder als Planausdruck) - und fallen je Medium (Trinkwasser, Abwasser) an. Die jeweiligen Verwaltungskostensatzungen zeigen den möglichen Kostenumfang (ab 30,00 € aufwärts) auf. Diese Satzungen sehen Sie hier im Bereich Service/Vertragsbedingungen-Formulare.
Sollten Sie weitere Auskünfte aus dem Bereich der Planauskunft benötigen, senden Sie gern eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.