Gebühren-Umstellung

Wir wechseln zum 1. Januar 2023 ins öffentlich-rechtliche Gebührenrecht

Der Wasserverband Peine und der ihm zugeordnete Wasserzweckverband Peine werden zum 1. Januar 2023 die Abrechnung auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge umstellen. Bis zum 31.12.2022 gelten privatrechtliche Preise.

Aktenordner mit Geldscheinen und Münzen mit TaschenrechnerDer Anlass für den Wechsel ins Gebührenrecht  ist eine Änderung der Umsatzsteuergesetzgebung (§ 2b UstG), wonach ab dem 1. Januar 2023 für unsere Abwasser-Leistungen, die wir mit privatrechtlichen Entgelten abrechnen, der volle Umsatzsteuersatz von derzeit 19% fällig wäre. Das sind dauerhafte massive Mehrkosten, die der Gesetzgeber hier aufruft, die wir mit dem Wechsel ins öffentlich-rechtliche Gebührenmodell vermeiden können. Deshalb hat unser Vorstand den Beschluss gefasst, zum 1. Januar 2023 ins Gebührenrecht zu wechseln. Damit wir weiter einen einheitlichen Rechtsrahmen für unsere Kunden erhalten können, wechseln wir zeitgleich auch für unsere Trinkwasser-Leistungen ins Gebührenrecht - hier gilt allerdings weiterhin die ermäßigte Umsatzsteuer von derzeit 7%, diese wird auch mit der Gebühr fällig.

Wir haben den rechtlichen Systemwechsel intensiv so vorbereitet, dass möglichst wenig Änderungen und möglichst wenig Aufwand für unsere Kunden entsteht.

Wie sieht der Fahrplan zur Umstellung im 4. Quartal 2022 aus?
  • November 2022
    - Vorstand und Verbandsversammlung beraten und beschließen die umfangreichen Satzungswerke
    - die neuen Satzungen werden gem. den Vorgaben der Bundesländer Niedersachsen und Hessen veröffentlicht
    - formaljuristische Kündigung der laufenden Kundenverträge zum 31.12.2022 erfolgen

  • Dezember 2023
    - Ablesekarten für Verbrauchsablesung zum 31.12.2022 werden versendet (Karenzphase bei Urlaub u.ä.: Ablesung bis 15.01. möglich)

  • Januar 2023
    - Jahresabrechnung des Verbrauchs bis zum 31.12.2022 auf Basis des Preisrechts
    - Abschlagsermittlung gem. Gebührenrecht auf Basis des letzten Verbrauchs

  • Februar 2023
    - aufgrund der aktuellen Postlaufzeiten werden die letzen Abschlagsbescheide im Februar den Kunden erreichen
    - erste Abschläge werden Ende des Monats fällig.

Sie müssen nicht extra tätig werden. Wir kontaktieren Sie schriftlich, sobald Sie aktiv werden müssen (Ablesekarte, Abschlag, Gebührenbescheid).

Die grundlegenden Informationen zum Projekt Gebühren-Umstellung haben wir in einem Flyer für Sie zusammengefasst. Flyer Gebuehrenumstellung Nov2022

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier werden wir in den kommenden Wochen die wichtigsten Ihrer Fragen rund um die Gebührenumstellung beantworten. Wir werden die FAQ-Liste nach und nach erweitern, Ihre weiteren Rückfragen bzw. Feedbacks greifen wir dabei gern mit auf. Sie haben eine Frage, die wir noch nicht beantwortet haben? Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Abrechnungszeitraum: Bleibt er gleich? 

Nicht unbedingt, da wir bisher ein rollierendes Verfahren verwendet haben. Ab 1. Januar 2023 wird ein Kalenderjahr die maßgebliche Bezugsgröße für die Abrechnung Ihres Verbrauchs und die Erstellung des Gebührenbescheids. Somit ist auch künftig eine Verbrauchsablesung zum 31. Dezember eines Jahres vorgesehen. Grundsätzlich wird der Verbrauch der letzten 12 Monate abgerechnet, es sei denn besondere Anlässe wie Verkauf des Wohnobjekts o.ä. machen eine unterjährige Abrechnung notwendig. Dann ergeht der Gebührenbescheid für diesen Verbrauchszeitraum.

Kundennummer: Bleibt meine Kundennummer gleich?

Ja, Ihre Kundennummer gilt auch mit der Umstellung auf Gebührenrecht weiter unverändert.

SEPA-Mandat: Muss ich ein neues Mandat aufgrund der Umstellung erteilen?

Nein, Sie müssen nicht tätig werden. Wir können Ihre vorliegenden SEPA-Angaben nutzen.

Satzungen: Wo finde ich die Satzungstexte?

Die Satzungen, die die Grundlage der Kundenbeziehung darstellen, werden hier in dieser Rubrik sowie, wie bisher auch üblich, im Bereich Service/Vertragsbedingungen-Formulare veröffentlicht. (Die Veröffentlichung erfolgt zeitlich abgestimmt gem. den Veröffentlichungsvorgaben der beiden Bundesländer, in denen wir die Leistungen erbringen.) Die Satzungstexte können Sie dort lesen.

Folgende Satzungen (jeweils separat für Niedersachsen und für Hessen) regeln die Kundenbeziehung ab 1. Januar 2023:

  • Trinkwasser
    - Wasserversorgungssatzung
    - Abgabensatzung
    - Verwaltungskostensatzung

  • Abwasser
    - Abwassersatzung
    -
    Abgabensatzung
    - Verwaltungskostensatzung
    - Abwälzung Abwasserabgabe (Niedersachsen)

Verbrauch melden: Benötige ich andere Zugangsdaten?

Nein, Ihre Kundennummer bleibt gleich, Ihre Zählernummer und Objektschlüssel gelten auch mit der Gebührenumstellung bis auf weiteres. Sie können sich mit den üblichen Angaben im Kundenportal anmelden um Ihren Zählerstand zu melden oder weitere Service-Angebote dort zu nutzen. Weiterhin stehen Ihnen weitere Optionen zur Verfügung, vom Zählerstandportal über die digitalen Formulare bis zum OR-Code auf der Ablesekarte oder der Karte selbst.